Der Anfang vom Anfang – oder das Ende vom neuen Lied?  
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Dr. Wolfgang Seibel sj
28/1/09

Das Zweite Vatikanische Konzil und die weitere Entwicklung

Die wichtigsten Ergebnisse

Es würde den Rahmen dieser Veranstaltung sprengen, wenn ich jetzt die Vorbereitungszeit und den Verlauf des Zweiten Vatikanischen Konzils schildern sowie die 16 Beschlußtexte – die übrigens nicht alle von gleicher Bedeutung und auch nicht von gleicher Qualität sind – im einzelnen darlegen würde. Ich will mich auf drei Stichworte beschränken, mit denen man die wichtigsten Ergebnisse des Konzils zusammenfassen kann: Reform, Dialog und Volk Gottes.

1. Reform

Johannes XXIII. hatte das Konzil einberufen, weil er überzeugt war, dass die Kirche einer grundlegenden Reform bedurfte, um in unserer Welt das Evangelium überzeugend und glaubwürdig verkündigen zu können. So hieß es im Text der offiziellen Einberufung des Konzils vom 25. Dezember 1961: „Seit Beginn unseres Pontifikats hielten wir es für eine schwere Pflicht..., die Kirche für die Lösung der gegenwärtigen Probleme geeigneter zu machen“, eine „Erneuerung der Gesamtkirche“ in die Wege zu leiten.

In der Sicht Johannes‘ XXIII. stand die Welt am Beginn einer neuen Epoche, vor gewaltigen Entwicklungen, die Gefahren und Chancen bergen, aber insgesamt zur Hoffnung berechtigen. Zu dieser grundlegend veränderten Welt musste die Kirche ihr Verhältnis neu bestimmen. Sie konnte nicht einfach in der Abwehrhaltung verharren wie bisher. Sie musste mit der Welt in einen Dialog kommen, und auch selbst einen Beitrag zur Lösung der Probleme der Moderne leisten, musste der Menschheit bei ihrer Suche  nach Frieden, Gerechtigkeit und Einheit dienen und gleichzeitig neue Wege einer glaubwürdigen Verkündigung des Evangeliums finden. Deswegen bedurfte sie einer tiefgreifenden Erneuerung. Das Schlüsselwort Johannes‘ XXIII. dazu hieß ‚Aggiornamento’. Das Wort bedeutet keineswegs Anpassung, wie es gelegentlich fälschlicherweise übersetzt wird, sondern das Bemühen, die Kirche so auf die „Höhe des Tages“ zu bringen, dass die Botschaft des Evangeliums die Menschen unserer Zeit erreicht. Johannes XXIII. sah die Kirche nicht primär als eine festgefügte, dem Wandel der Zeiten enthobene Institution, sondern als eine lebendige Gemeinschaft, die immer neu auf die Erfordernisse der Gegenwart, die „Zeichen der Zeit“, wie er es nannte, zu achten hat. Kein Museum sei die Kirche, so betonte er immer wieder, sondern ein lebendiger Garten. Was Johannes XXIII. vor Augen schwebte, war also eine Erneuerung der Kirche in der Besinnung auf das Evangelium und im Blick auf die Fragen unserer Zeit und der Beginn eines Dialogs mit der modernen Welt.

Johannes XXIII. war ferner überzeugt, dass die Wege dieser Reform nur in gemeinsamer Überlegung, in offener Auseinandersetzung gefunden werden können, nur dann, wenn möglichst viele ihren Beitrag leisten, ihr Wissen und ihre Erfahrung einbringen. Probleme durch Weisungen und Dekrete von oben zu lösen, davon hielt er nichts. Daher berief er das Konzil ein.

Von zentraler Bedeutung war dann die – schon zitierte – Ansprache Johannes‘ XXIII. bei der Konzilseröffnung am 11. Oktober 1962. Es wurde klar, dass dem Papst ein Konzil völlig neuer Art vorschwebte. Das Zweite Vatikanum sollte nicht einfach die geltende Lehre bekräftigen und auf keinen Fall Irrtümer verurteilen, sondern „mutig und furchtlos“ in einem großen „Sprung nach vorn“ „im Licht der modernen Forschungen und in der Sprache des heutigen Denkens“ eine Antwort auf die „veränderte Situation und die neuen Lebensformen“ der Gegenwart suchen. Das war neu. Noch niemals hatte ein Konzil das Ziel, die zeitgenössische Welt und ihre Probleme in den Blick zu nehmen, das Verhältnis der Kirche zu dieser Welt grundlegend zu überprüfen.

So wurde das Zweite Vatikanische Konzil ein Reformkonzil, und zwar Reform nicht als Wiederherstellung eines früheren Zustands, sondern in Sinn einer Selbsterneuerung der Kirche im Geist des Evangeliums und im Blick auf die Welt von heute. An erster Stelle also das Evangelium. Das verbindet das Zweite Vatikanum mit allen seinen Vorgängern. Alle Konzilien wollten das Evangelium wieder zum Leuchten bringen und Missstände aus dem Weg räumen. Im Unterschied zu allen früheren Konzilien nahm jedoch das Zweite Vatikanum auch die menschliche Erfahrung in den Blick, also die Entwicklungen der Gesellschaft, die Fragen, Hoffnungen und Probleme der Menschen der Gegenwart, und im Blick darauf fragte es, was in der Kirche geändert werden muss, damit sie das Evangelium in unserer Zeit glaubwürdig bezeugen und verkündigen kann.

Dabei sollte diese Reform kein einmaliger Akt sein, dessen Ergebnisse wiederum für alle Zukunft festgeschrieben würden, so dass nach der Durchführung der Konzilsbeschlüsse wieder eine Epoche begänne, in der sich nichts mehr ändert. Das Konzil wollte vielmehr eine grundsätzliche Bereitschaft zur Erneuerung wecken, die die Herausforderungen der sich ständig ändernden Welt zur Kenntnis nimmt und sich ihnen stellt. So heißt es in der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute: Die Kirche soll sich „unter der Führung des Heiligen Geistes unaufhörlich erneuern“ (GS 21). Sie hat „die Pflicht, nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten“ (GS 4).

2. Dialog

Dialog gehört schon zum Wesen des Konzils selbst. Denn seine Ergebnisse findet es nur auf dem Weg des Dialogs, der offenen Auseinandersetzung. So wurde der Dialog das Grundprinzip des Konzils und damit auch des Kirchenbildes, das das Konzil zur Geltung bringen wollte. An zahllosen Stellen wird betont, dass der Dialog der normale Weg der Wahrheits- und Entscheidungsfindung in der Kirche sein soll. Vor allem in der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“ macht das Konzil deutlich – was vorher in dieser Eindeutigkeit noch nie gesagt wurde -, dass die Kirche als Kirche auf dem Weg nicht auf jede Frage schon eine fertige Antwort hat (GS 43), sondern selbst danach suchen muss, und dass dies nur gelingen kann, wenn möglichst viele ihren Beitrag leisten und ihr Wissen und ihre Erfahrung einbringen. Es verlangt daher einen „offenen“ (GS 43), „aufrichtigen Dialog“, ein „immer fruchtbareres Gespräch zwischen allen“ (GS 92), ob Amtsträger oder Nichtamtsträger, ob Kleriker oder Laien. Gemeinsame und dialogische Wahrheitssuche also, Problemlösung nicht durch Weisungen und Dekrete von oben, sondern durch gemeinsame Beratung, durch offene Auseinandersetzung.

Dass Dialog nicht unverbindliches Sprechen aller mit allen bedeutet, dass er die Fähigkeit aller Teilnehmer voraussetzt, die eigene Position argumentativ zu vertreten und sich mit kontroversen Meinungen offen und fair auseinanderzusetzen, dass zu ihm die Bereitschaft gehört, seinen Standpunkt in Frage stellen zu lassen und auch zu ändern, und dass er nur dort gelingen kann, wo ein Klima der Offenheit, des Vertrauens und der  Verständigungsbereitschaft herrscht, dass es schließlich, sofern man zu einem Ergebnis kommen will, strukturierte, verbindliche Regeln und Verfahren geben muss, das brauche ich hier nicht näher auszuführen.

Dialog setzt natürlich voraus, dass es Meinungsverschiedenheiten gibt. Das Konzil hat erstmals in der Geschichte des kirchlichen Lehramts eine Meinungsvielfalt in der Kirche nicht nur als möglich, sondern auch als legitim bezeichnet. Die Probleme, nach deren Lösung gesucht wird, sind ja auch so komplex, dass normalerweise die Beteiligten „bei gleicher Gewissenhaftigkeit“ zu einem verschiedenen Urteil kommen. In solchen Fällen, sagt das Konzil ausdrücklich, hat niemand das Recht, „die Autorität der Kirche ausschließlich für sich und seine eigene Meinung in Anspruch zu nehmen“. Man solle vielmehr „in einem offenen Dialog sich gegenseitig zur Klärung der Frage zu helfen versuchen“ (GS 43). Das besagt auch, dass jeder Versuch, Meinungsverschiedenheiten vor dem Versuch einer dialogischen Klärung durch ein autoritatives Wort von oben zu beenden, nicht im Sinn des Konzils ist.

Die Grundhaltung eines echten Dialogs, nämlich das Ernstnehmen anderer Positionen und die Offenheit ihnen gegenüber, ist heute in der Kirche in ganz anderer Intensität gefordert als in früheren Zeiten. Die Vielfalt der Meinungen, des Glaubensverständnisses und der Lebens und Frömmigkeitsformen wird wohl zunehmend das Bild der Kirche bestimmen. Wie der Dialog, so fordert auch dieses Nebeneinander der verschiedensten Gruppen Geduld, Toleranz und Offenheit – und natürlich vor allem, dass sich keine Gruppe absolut setzt und allen anderen das wahre Christsein abspricht. In der Bewältigung dieser Verschiedenheit und im Umgang mit den damit notwendig verbundenen Konflikten können übrigens die Christen den Menschen unserer Zeit vorbildlich zeigen, wie Konflikte fair, offen und im Geist christlicher Nächstenliebe ausgetragen werden. In diesem  Zusammenhang ist auch an ein Wort zu erinnern, das in Anlehnung an Augustinus in den konfessionellen Auseinandersetzungen des 16. Jahrhunderts geprägt wurde und vom Konzil in der vorletzten Nummer von Gaudium et spes aufgenommen wird: „Es gelte im Notwendigen Einheit, im Zweifel Freiheit, in allem die Liebe“ (GS 92).

Auch im Verhältnis zur heutigen Gesellschaft gilt als Grundprinzip der Dialog. Das Konzil wollte nicht von oben herab, gleichsam von der hohen Warte eines der Zeit entrückten  Lehramts, Prinzipien verkünden und alle Zuwiderhandelnden tadeln. Es bemühte sich vielmehr, in einer grundlegenden Solidarität die Sachverhalte und die Probleme der Gegenwart zur Kenntnis zu nehmen und in einem offenen Dialog einen Beitrag zur Bewältigung dieser Probleme zu leisten. Dialog bedeutet aber immer Geben und Nehmen. Daher betont das Konzil, dass die Kirche „von der Welt, sei es von einzelnen Menschen, sei es von der menschlichen Gesellschaft, durch deren Möglichkeiten und Bemühungen viele und mannigfaltige Hilfe zur Wegbereitung für das Evangelium erfahren kann“ (GS 40), dass sie „der Geschichte und Entwicklung der Menschheit“ vieles „verdankt“, und dass sie „durch die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens“ eine wirkliche „Bereicherung“ erfährt (GS 44). Daraus ergibt sich auch, dass das Konzil die Moderne nicht durchweg negativ, als Verfallsprozeß, beurteilt, wie es so lange der Fall war, sondern dass es darin viel Positives findet, das die Kirche nicht verwerfen darf. Die Devise heißt daher nicht mehr wie vorher Widerstand und Abgrenzung, sondern Öffnung und Dialog. Die Kirche des Konzils will nicht als Machtfaktor und nicht in der Pose des allwissenden Lehrers auftreten, sondern als Gesprächspartner, der gemeinsam mit allen anderen um die Lösung der großen Probleme der jeweiligen Gegenwart ringt – nicht befehlend, belehrend oder fordernd, sondern argumentierend und sich um Verständigung bemühend. Das alles war als Aussage des höchsten kirchlichen Lehramts völlig neu.

Die wichtigste Entscheidung des Konzils im Dialog mit der Moderne ist die Erklärung über die Religionsfreiheit. Die traditionelle katholische Lehre hat die Anerkennung eines Rechts auf Religionsfreiheit immer abgelehnt. Dem Irrtum, so hieß es, komme kein Recht gegenüber der Wahrheit zu. Und da allein die katholische Kirche die wahre Kirche sei und sie allein die Wahrheit verkünde, dürfe der Staat im idealen Fall nur diese Kirche anerkennen. Andere Religionen und Konfessionen könnten geduldet werden, dürften aber nicht dieselben Rechte haben wie die katholische Kirche. Dies blieb die Lehre der Kirche bis – einschließlich – zu den für das Konzil vorbereiteten Entwürfe.

Hier hat das Konzil die bisherige Lehre grundlegend revidiert. Die Freiheit in Sachen der Religion, so die Erklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis humanae“, ist in der Menschenwürde selbst begründet, also ein vorstaatliches Recht, das der Staat anerkennen muss. Religionsfreiheit ist ein „Recht der Person“, das „unabhängig von der objektiven Wahrheit der religiösen Überzeugung des einzelnen und unabhängig von seinem subjektiven Bemühen um diese Wahrheit besteht“. Deswegen muss der Staat prinzipiell und immer – also auch in den Fällen, in denen er sich als katholischer Staat versteht – das „Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiöse Gemeinschaften anerkennen und wahren“ (DH 7).

Dialog ist ferner das Grundprinzip der Aussagen des Konzils zur Ökumene und zu den nichtchristlichen Religionen. Zur Ökumene nur einige Stichworte: Das Gemeinsame ist stärker als das Trennende; Einigung durch Stärkung des Gemeinsamen; die anderen Kirchen sind Vermittler des Heils für ihre Mitglieder; ökumenischer Dialog immer auf der Ebene der Gleichberechtigung; wenn es Not tut, sollen die Katholiken immer die ersten Schritte tun. Mit dem Konzil hat sich die Kirche nun auch offiziell, als Gesamtkirche in die ökumenische Bewegung eingegliedert. Ökumene ist nicht mehr eine Art Hobby einzelner Gruppen, sondern verpflichtendes Engagement der Gesamtkirche. Das Konzil hat auch prinzipiell von der vorher herrschenden These Abschied genommen, eine Einheit der Christen sei nur durch einen bedingungslosen, als „Rückkehr“ verstandenen Anschluss an die römisch-katholische Kirche möglich, wobei allerdings konkrete Modelle nicht genannt werden.

Die Erklärung über die nichtchristlichen Religionen bringt eine grundsätzliche Neuorientierung im Verhältnis zum Judentum und überhaupt zu den nichtchristlichen Religionen. Im Blick auf das Judentum bringt das Konzil in Erinnerung, dass der Glaube, die Erwählung und Berufung der Kirche in Israel ihren Anfang haben, dass die  Gnadengaben Gottes an das jüdische Volk und seine Berufung durch Gott unwiderruflich sind, und es verwirft dezidiert jeglichen Antisemitismus.

Über die nichtchristlichen Religionen hieß es in der offiziellen Lehre der Kirche stets, dort finde sich überhaupt nichts Wahres und nichts Gutes. Jetzt betont das Zweite Vatikanum, dass es dort „Wahres“ und „Heiliges“ gibt und dass die Kirche die konkreten Formen und Lehren dieser Religionen mit aufrichtigem Ernst betrachtet. Das Zweite Vatikanische Konzil kann hier den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, erstmalig in der Geschichte des kirchlichen Lehramts der letzten Jahrhunderte die nichtchristlichen Religionen positiv gewürdigt und die Haltung der Kirche auf eine neue Grundlage gestellt zu haben: von der Konfrontation zum Dialog.

3. Volk Gottes

Volk Gottes ist das Stichwort für das vom Konzil entwickelte Kirchenbild. Das Konzil sieht die Kirche nicht mehr primär als einen von oben nach unten gegliederten Herrschaftsverband – das beste Bild dafür ist die Pyramide -, sondern als Volk Gottes, als eine Gemeinschaft, in der alle zunächst einmal in ihrer Würde als Christen gleich sind und die Ämter nur als ein Dienst innerhalb dieser Gleichheit zu verstehen sind. Das heißt mit anderen Worten: Das Konzil wollte das Bild der Kirche als einer Zweiklassengesellschaft und damit den darin herrschenden Klerikalismus überwinden. Für das Konzil gibt es keine Christen minderen Rechts, was natürlich eine erhebliche Aufwertung der Stellung der Laien bedeutet und die Grundlage der vom Konzil empfohlenen Mitsprachegremien ist. Das Konzil betont, dass das sogenannte Laienapostolat nicht auf einem Auftrag der Hierarchie beruht, so dass die Laien eine Art verlängerter Arm der Hierarchie wären, sondern dass die Laien aufgrund der Taufe, also auf Grund ihres Christseins und des damit gegebenen gemeinsamen Priestertums an der Sendung der Kirche Anteil haben und berufen sind, das Wort Gottes zu verkünden und zu bezeugen.

Mit dem Bild des Volkes Gottes ist auch der Versuch verbunden, das seit dem Ersten Vatikanischen Konzil von 1870 einseitig zugunsten des Papstes verschobene Verhältnis von Papstund Bischöfen wieder in ein besseres Gleichgewicht zu bringen. Einen wichtigen Ansatz bringt hier die Aussage, dass Papst und Bischöfe ein Kollegium bilden. Von den Bischöfen wird erklärt, dass sie keine Stellvertreter oder Beamte des Papstes sind, sondern eine Autorität eigenen Rechts besitzen. Damit wollte das Konzil die Ortskirchen stärken und den römischen Zentralismus abbauen.

Die Liturgiereform gründet ebenfalls in dem Verständnis der Kirche als Volk Gottes. Der Gottesdienst ist nicht mehr wie noch die Jahrhunderte vorher eine Feier des Priesters allein, der das Volk nur beiwohnt oder die es „hört“. Der Gottesdienst ist vielmehr eine Feier der ganzen Gemeinde, die nicht mehr Objekt, sondern Subjekt ist und daher zur aktiven Teilnahme aufgerufen ist. Gleichzeitig ordnet das Konzil eine Reform der liturgischen Riten an, für die es klare Richtlinien formuliert.

Resonanz

Das gesamte Ereignis des Konzils mit den offenen Diskussionen, der Besinnung auf das Wesentliche, der Bereitschaft, Traditionen, Formen und Verhaltensweisen zu überprüfen und auch zu ändern, die Öffnung zu den anderen Christen, zu den nichtchristlichen Religionen und zur Welt, der grundsätzliche Wille zum Gespräch mit allen, das hat der Kirche damals in der Weltöffentlichkeit eine Resonanz und ein Ansehen verschafft, wie man es sich heute kaum mehr vorstellen kann, weil es so etwas seitdem nicht mehr gab. Dass eine Institution, die man allgemein als verkrustet und völlig reformunfähig ansah, auf einmal begann, ihre Lehren, Formen und Verhaltensweisen zu überprüfen und auch zu ändern, das wurde in der Weltöffentlichkeit zuerst mit fast ungläubigem Erstaunen, dann mit wachsender Bewunderung wahrgenommen.

Und innerkirchlich lässt sich die Aufbruchstimmung, die damals herrschte, das Gefühl der Befreiung, des Aufatmens heute kaum mehr nachvollziehen, nicht nur, weil inzwischen schon die meisten Christen die Enge vor dem Konzil nicht mehr erlebt haben, sondern auch, weil vieles, was damals als neu und befreiend erfahren wurde, längst selbstverständlich geworden ist.

Die ungeheuer positive Resonanz, die das Konzil in der Gesamtkirche fand, ist auch das deutlichste Zeichen dafür, dass die Bischöfe damals die Zeichen der Zeit erkannten und den Erwartungen und Hoffnungen der Menschen gerecht wurden, dass sie die Probleme genauso sahen wie die große Mehrheit der Katholiken und dass sie gemeinsam mit ihnen dieselben Anliegen verfolgten. Selten gab es ein so großes Einverständnis zwischen den Bischöfen und dem sogenannten Kirchenvolk, und selten haben die Bischöfe die Fragen und Anliegen der Menschen so gekannt und so ernst genommen wie während des Konzils.

Man muss freilich hinzufügen, dass viele Bischöfe schon bei der Rückkehr in ihre Diözesen wieder ängstlicher wurden, nicht mehr den Mut und die Eigenständigkeit zeigten, mit der sie in Rom aufgetreten waren. Vielleicht lässt sich das auf den Nenner bringen: In Rom waren sie unten und mussten sich gegen die Manipulationsversuche der Kurie wehren, jetzt waren sie wieder oben.

Offene Fragen

Das heißt natürlich nicht, dass das Konzil eine Antwort gefunden hätte auf alle Fragen, die sich der Kirche in unserer Zeit stellen. Damit wäre das Konzil mit gerade vier  Sitzungsperioden eindeutig überfordert gewesen. Die wesentlichen Probleme, die es der Nachkonzilszeit hinterlassen hat, kann man in vier Gruppen teilen:

1. Fragen, die im Konzil angesprochen wurden, aber nicht weiter verfolgt werden konnten, weil sie Papst Paul VI. dem Konzil entzog und seiner eigenen Entscheidung vorbehielt. Das sind der Zölibat der Priester in der westlichen Kirche und – vor allem – die Methoden der Empfängnisverhütung. Das Konzil hatte – im Unterschied zu dem vorher Geltenden – ausdrücklich erklärt, dass die Entscheidung über die Zahl der Kinder alleinige Sache der Eltern ist. Die Frage der Methoden wollte Paul VI. in der Enzyklika „Humanae vitae“ von 1968 entscheiden. Die Enzyklika, die alle sogenannten „künstlichen“ Methoden der Empfängnisverhütung prinzipiell verurteilte und als sittenwidrig erklärte, wurde aber in der Praxis der Katholiken nicht rezipiert – ein Zeichen, dass das kirchliche Lehramt zwar Entscheidungen über Fragen des Glaubens und der Moral fällen kann, dass es aber nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen auch durchzusetzen. Die Frage des Zölibats ist immer noch in der Diskussion.

2. Fragen, die beim Konzil prinzipiell gesehen und auch ausführlich behandelt wurden, inzwischen aber eine ganz neue Dimension angenommen haben, so zum Beispiel das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen. Das Konzil hat, wie gesagt, die Religionen grundsätzlich positiv gewürdigt, indem es betonte, dass es dort überall Gutes und Wahres gibt. Jetzt stellt sich aber viel schärfer die Frage, wie sich die Vielfalt der  Religionen zu der Absolutheit des Christentums verhält und ob die anderen Religionen auch als eigenständige Weg zum Heil angesehen werden können. Hier ist die Diskussion voll im Gang, ohne dass schon überzeugende Lösungen sichtbar wären.

3. Probleme, die zur Zeit des Konzils noch nicht so virulent waren wie heute und deshalb nicht aufgegriffen wurden: Hier ist vor allem die Frage der Stellung der Frau in der Kirche zu nennen. Das Konzil hat zwar in der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute massiv jede Form der Diskriminierung der Frauen in der Gesellschaft verworfen.  Dass es hier auch in der Kirche ernsthafte Fragen gibt, kam den Konzilsteilnehmern – aus welchen Gründen auch immer – damals nicht in den Blick. Und auch hier ist die Diskussion in vollem Gang, ohne noch zu einer überzeugenden Lösung gekommen zu sein. Nicht auf der Tagesordnung stand auch die Frage der wiederverheirateten Geschiedenen, um nur diese Beispiele zu nennen.

4. Die Frage der Bischofsernennungen wurde seltsamerweise nur von einem einzigen Diskussionsredner angesprochen, der aber keine weitere Resonanz fand. Dabei handelt es sich doch um ein zentrales Problem der Kirche. Und wenn die Bischöfe den Zentralismus abbauen wollten, was ja ihre Absicht war, dann hätten sie sich unbedingt auch mit der Frage der Bischofsernennungen befassen müssen. Das ist aber nicht geschehen, und damit blieb ein wesentliches Problem ungelöst.

Das Konzil hat jedoch auch im Blick auf diese Themen eine bedeutende Leistung vollbracht: Es hat nämlich für die Suche nach der Lösung dieser und aller anderen Fragen einen Weg gezeigt, nämlich den Dialog, die offene Auseinandersetzung, in der ein Konsens gesucht wird. Das ist etwas prinzipiell Neues gegen die vor dem Konzil allein geltende und praktizierte Problemlösung durch Weisung und Dekrete von oben. Hier freilich liegt noch vieles im argen, und an dieser Entwicklung ist das Konzil nicht völlig unschuldig.

Defizite

Die Defizite des Konzils darf man der Ehrlichkeit halber nicht verschweigen darf. Es sei nur auf vier hingewiesen.

1. Der Papst wird weiterhin als absoluter Monarch gesehen. Die Einseitigkeiten des Ersten Vatikanums bestehen fast unvermindert weiter. Die Bischöfe sind nach wie vor  weisungsgebundene Beamte des Papstes. Zum Ausgleich haben sie mehr Macht in ihren Diözesen bekommen. Dort wurden sie eine Art kleiner Papst.

2. Große Teile der Konzilsbeschlüsse sind nach wie vor dem patriarchalischen Denken verhaftet. Die Laien gelten auch dort weithin als Untertanen, als passive Empfänger des Ausspendens und Mitteilens der Amtsträger.

3. Für das Verhältnis des Papstes zu den Bischöfen, der Bischöfe zu den Priestern und zum Volk ihrer Diözese hat das Konzil keine rechtlichen, institutionellen Regelungen getroffen. Pflichten, vor allem Gehorsamspflichten, haben nur die jeweiligen   Untergebenen. Für die obere Ebene gibt es bloß moralische Ermahnungen und Appelle. So heißt es, die Bischöfe sollen „gern“ den Rat der Laien benutzen. Was die Laien ihnen vorlegen, sollen sie „aufmerksam in Christus in Erwägung ziehen“ (LG 37). Wenn das Konzil gehofft haben sollte, solche Ermahnungem und das Idealbild eines familiären Umgangs zwischen „Hirten“ und „Herde“ reichten aus, dann wirkt das wie „eine weltfremde Romantik“ (Peter Hünermann). Solange es nicht rechtlich verbindlich festgelegt ist, wann und wie die Bischöfe sich beraten lassen müssen, ob es eine Begründungspflicht gibt, wenn sie sich anders entscheiden usw., solange hängt es allein von der Qualität ihrer Persönlichkeit ab, ob sie ihr Amt kollegial-dialogisch verstehen oder es wie ein Despot ausüben. Grund für dieses Defizit des Konzils ist einmal ein naives Vertrauen der Konzilsmitglieder, die Kurie würde diese Regelungen im Sinn des Konzils erlassen, und dann, vielleicht sogar in erster Linie, die bedauernswerte und verhängnisvolle Tatsache, dass bei vielen Bischöfen der Sinn für die unerlässliche Notwendigkeit rechtlicher Regelungen offensichtlich fehlt.

4. In den Konzilstexten stehen häufig gegenläufige Aussagen unverbunden nebeneinander. Der Grund: Die Neuansätze mussten sich gegen die vorbereiteten Entwürfe und gegen den Widerstand einer einflussreichen Minorität durchsetzen. Das ist nur um dem Preis einer Zwiespältigkeit vieler Texte gelungen. Die Mehrheit war zu diesen Zugeständnissen bereit, weil sie – wie auch Papst Paul VI. – eine möglichst breite Zustimmung erreichen wollte. Neben dem Neuen, das von der Mehrheit getragen war und das auch die Grundlinien der Beschlüsse bildete, blieben häufig unverbunden einzelne Aussagen stehen, die auf Betreiben der Minorität aus den vorbereiteten Entwürfen übernommen wurden und die vorkonziliare Theologie widerspiegeln.

Um das mit den drastischen Worten von Otto Hermann Pesch zu sagen: „Selten in der Kirchengeschichte ist eine nicht einmal qualifizierte Minderheit ... auf einem Konzil so  pfleglich, geradezu zartfühlend ... behandelt worden unter Inkaufnahme widersprüchlicher, jedenfalls uneindeutiger Formulierungen der Konzilstexte. Und selten hat diese Minderheit anschließend ungenierter – um nicht zu sagen: schamloser und dreister – die von ihr erzwungenen Uneindeutigkeiten der Konzilstexte ausgenutzt, um sich an dem klaren Mehrheitswillen der Repräsentanten der Weltkirche vorbei auf den Bahnen des Hergebrachten durchzusetzen.“

So hatten – und haben – die Gegner der konziliaren Erneuerung einen Vorwand, das Konzil auf Grund dieser Stellen im Sinn des vorkonziliaren Kirchenbilds zu interpretieren, und das ist eine wesentliche Wurzel der derzeitigen Probleme.

Hier einige Beispiele, an denen jeweils Konfliktfelder der heutigen Situation deutlich werden:

1. Kirche als Communio – Kirche als hierarchische Institution.
2. Kollegialität – Betonung des Primats, fast noch stärker als im Ersten Vatikanum.
4. Glaubenssinn des Gottesvolkes – Alleinzuständigkeit des hierarchischen Lehramts.
5. Eigene Gewalt der Bischöfe – Allzuständigkeit des Papstes.

Die Situation heute

Ich beschränke mich auf das Vorgehen und die Politik der zentralen Kirchenleitung, also des Papstes und der römischen Kurie. In den einzelnen Regionen und vor allem unten, an der Basis, ist vieles ganz anders.

Spätestens nach den ersten nachkonziliaren Jahren hat Rom im Grund so weitergemacht wie vorher, und das ist ein wesentlicher Grund des Unbehagens, das viele in der Kirche heute empfinden. Verbal wird zwar stets die Treue zum Konzil betont. In der Sache aber wurden fast alle konziliaren Beschlüsse und Dokumente – mit Ausnahme der Religionsfreiheit – von der römischen Kurie „ausgebremst“ (Wolfgang Beinert), häufig einfach durch entgegengesetzte Anordnungen ersetzt. Beim Abschluss des Konzils hatte Paul VI. für die Durchführung der Konzilsbeschlüsse Kommissionen errichtet, deren Mitglieder Konzilsbischöfe und Konzilstheologen waren und die unabhängig von der römischen Kurie die Ausführungsbestimmungen der Konzilsbeschlüsse erarbeiten sollten. Das gelang aber nur für die Liturgiereform, und das nur für einige Jahre. Alle anderen Kommissionen wurden von Anfang an von der Kurie vereinnahmt, so dass die meisten noch nicht einmal zusammentraten.

Und was ist daraus geworden? Insgesamt kann man sagen, dass bei der zentralen Kirchenleitung die Kräfte die Überhand gewonnen haben – und auch nur solche Kräfte Gehör finden -, die der Meinung sind, die Ansätze des Konzils zu dem neuen Kirchenbild des Dialogs und der Offenheit müssten zurückgedrängt werden zugunsten einer Restauration des alten Kirchenverständnisses, in dem die Probleme nicht durch offene Diskussion, sondern nur durch autoritative Weisungen von oben gelöst werden. Die sind dann auch danach.

Ich könnte nun zahlreiche Beispiele nennen, die diese Diagnose belegen, so etwa die Absage an weitere Reformen durch das neue Kirchenrecht, die durchgehend negative Beurteilung der Moderne, die verhärtete Situation in der Ökumene, die Belastung des Verhältnisses zu den Juden durch die Karfreitagsfürbitte in der neu gestatteten alten Liturgie, die Zurückdrängung der Laien und überhaupt die durchgehende  Akzentverschiebung von der in der Taufe gründenden Gleichheit aller zu der hierarchischen Über- und Unterordnung der früheren Zweiklassengesellschaft. Das würde aber mein Referat ungebührlich verlängern. Wenn Sie darüber Näheren hören wollen, kann ich es in der Diskussion ergänzen.

Jetzt möchte ich nur an zwei symptomatischen Themen näher zeigen, was der römische Kurs aus dem Konzil gemacht hat: der Zentralismus und damit der Niedergang der Eigenständigkeit der Ortskirchen sowie die Liturgiereform.

Von einer Eigenständigkeit der Ortskirchen kann man heute weniger denn je sprechen. Die Bischöfe sind de facto nur Befehlsempfänger des Papstes und der Kurie. Die Aussagen des Konzils, dass die Bischöfe „Stellvertreter und Gesandte Christi“ und „nicht als Stellvertreter der Bischöfe von Rom zu verstehen“ sind (LG 27), wurden im neuen Codex Iuris Canonici einfach weggelassen. Die Bischöfe sind heute so machtlos wie noch nie, fallen auch „als Partner einer offenen Diskussion strittiger Fragen in der Kirche fast aus. Sie stehen so unter Loyalitätsdruck, dass sie alles und jedes verteidigen müssen..., was Rom anordnet“ (Otto Hermann Pesch). Das ist wohl auch der Grund, warum sie sich den Zentralisierungsbestrebungen Roms meist widerspruchslos fügen und fast alles gottergeben über sich ergehen lassen. Häufig nutzen sie auch ihre eigenen Vollmachten nicht aus oder wagen nicht, sie zu gebrauchen, und fragen in Rom nach. Damit schieben sie selber der römischen Kurie Kompetenzen zu und sind nicht völlig unbeteiligt daran, daß der römische Zentralismus noch niemals, auch vor dem Konzil nicht, so stark war wie heute. In seinem Bestreben, den Zentralismus abzubauen, erlitt das Konzil wohl sein größtes Fiasko. Wie wenig man in Rom von den Ortskirchen hält, zeigen auch die Bischofsernennungen, bei denen die Ortskirchen keinerlei Einfluss haben. Man muss hier allerdings hinzufügen, dass, wie gesagt, das Konzil das Thema Bischofsernennungen nicht behandelt hat.

Man muss dabei auch bedenken, dass bei allen zentralistischen Systemen – vor allem bei der absolutistischen, keiner institutionellen Beschränkung oder Kontrolle unterworfenen Stellung des Papstes – der Informationsfluss von unten nach oben erheblich gestört ist. Es kommt kaum mehr vor, dass die Spitze wahrheitsgemäß über die Probleme und die Stimmung an der Basis informiert wird. Und jedes zentralistische, absolutistische System ist ein Tummelplatz für Denunzianten, Intriganten und Schmeichler.

Nach der Liturgiekonstitution des Konzils sind die Bischofskonferenzen für die  Übersetzungen der liturgischen Bücher zuständig. Im Gegensatz zum Konzilsbeschluss hat Rom schon bald nach dem Konzil alle Übersetzungsrechte an sich gezogen. Die Zuständigkeit der Bischofskonferenzen in liturgischen Fragen existiert für Rom nicht mehr. Ferner beharrt es auf der Uniformität des Ritus. Die Ausführung der Nummern 37 bis 40 der Konstitution, die eine Anpassung an die verschiedenen Kulturen ermöglichen, wurde verhindert.

Der schärfste Angriff auf die Liturgiereform ist die Wiedererlaubnis des alten Ritus im Jahr 2007. Das Konzil hatte eine Reform der Liturgie angeordnet und dafür genaue Richtlinien gegeben. Diese Reform wurde im Sinn des Konzils durchgeführt. Wenn jetzt der alte, nicht reformierte Ritus wieder zugelassen wird, ist das eine klare Desavouierung des Konzils.  Ferner bringt der reformierte Ritus das Kirchenbild des Konzils vom Volk Gottes zur Geltung worauf schon hingewiesen wurde, während beim alten Ritus genau das Gegenteil der Fall ist. Der Erlass von 2007 ist also auch eine Absage an die Kirchenkonstitution des Konzils.

Inzwischen ist nicht nur in manchen sehr konservativen Kreisen, sondern seit dem  Pontifikatswechsel auch in Rom eine Klimaveränderung im Verständnis der Liturgie und der Liturgiereform festzustellen. Eine ganze Reihe positiver Errungenschaften der  Liturgiereform – zum Beispiel die Stellung des Priesters zum Volk hin, die muttersprachliche Liturgie, die Handkommunion, die Messdienerinnen und vieles andere mehr –, das alles wird nun als eine „Verflachung des eigentlich Katholischen“ dargestellt, und die Befürworter der liturgischen Erneuerung „geraten unter Generalverdacht“ (Albert Gerhards).

Überhaupt fällt auf, der Vatikan der Gruppe um Lefebvre inzwischen schon soweit entgegenkommt, dass noch nicht einmal, wie vor 20 Jahren noch, die Anerkennung des Zweiten Vatikanums verlangt wird. Das – und vieles andere, das zu erwähnen jetzt zu  weit führen würde – macht deutlich, dass der Papst bereit zu sein scheint, „die  Errungenschaften des Zweiten Vatikanischen Konzils mehr denn je zur Disposition zu stellen“ (Klaus Nientiedt, HK 8/2008, 383).

Bedenkt man das alles, dann kann man nicht mehr daran zweifeln, dass bei der zentralen Leitung der Kirche die Meinung herrscht, die Ansätze des Konzils zu dem neuen Kirchenbild des Dialogs und der Offenheit dürften nicht weitergeführt, sondern müssten zurückgedrängt werden zugunsten einer Restauration des Status quo vor dem Konzil, des alten Kirchenverständnisses, in dem die Probleme nicht durch Dialog und offene  Diskussion, sondern wieder nur durch autoritative Weisung von oben gelöst werden. Ob das Erfolg haben wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Mit dieser Haltung wurde bis jetzt auch eine Klärung der Probleme verhindert, die beim Konzil offengeblieben sind oder damals noch nicht in der Schärfe wie heute gesehen wurden.

Dazu noch zwei Zitate:

Der Religionsphilosoph Eugen Biser am 26. Juni 2000: „Wir leben ... in einer Phase, die ich ... als die Zurücknahme der Errungenschaften des Zweiten Vatikanischen Konzils bezeichnen muss. Stück um Stück wird das, was jenes Konzil uns geschenkt hat, abgebaut und zurückgenommen. Und eine Kirche, die das tut, die derartige Akte der Selbstbeschädigung setzt, die braucht keine Feinde mehr, denn sie arbeitet selbst auf ihren Ruin und auf ihre mangelnde Akzeptanz hin.“

Der Fundamentaltheologe Hansjürgen Verweyen im Jahr 2007: Man könne „von einer ‚Sternstunde der Menschheit‘ (Stefan Zweig) sprechen – vor deren Ablauf die Jünger Jesu leider wieder einmal eingeschlafen waren (vgl. Mt 26, 40)“.

Das ist ein relativ düsteres Bild der heutigen Situation der Kirche. Aber man muss den Realitäten ins Auge schauen, und es hat keinen Sinn, sich Illusionen zu machen. Freilich darf eine solche Situationsanalyse nicht das letzte Wort sein. Die Kirche besteht ja nicht nur aus dem Papst, der römischen Kurie und den Bischöfen. Nichts hindert daran, dort, wo die Kirche wirklich lebt, nämlich an der Basis, in den Gemeinden, sich nach den Vorgaben des Zweiten Vatikanums zu richten und das Leben nach seinen zukunftsweisenden Impulsen zu gestalten. Niemand ist verpflichtet, die Entscheidungen der Kirchenspitze gegen seine Überzeugung für richtig oder gar für das letzte Wort zu halten. Und niemandem kann man das Recht absprechen, im Rahmen seiner Möglichkeiten alles zu tun, damit solche Entscheidungen revidiert werden.

Im übrigen kamen in der ganzen Geschichte der Kirche alle neuen Ideen, alle zukunftsweisenden Initiativen, alle Reformansätze immer von unten. Das Amt hatte eher damit zu tun, zu bremsen und zu kontrollieren, soweit das möglich war. Die Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils war wohl das erste Mal in der Kirchengeschichte, dass die Initiative für Neues ganz von oben, vom Papst selbst kam. Aber die päpstliche Initiative bestand einzig und allein darin, das Konzil einzuberufen und an diesem Entschluss festzuhalten gegen alle Widerstände, die gerade aus der römischen Kurie kamen. Das Konzil konnte aber nur deswegen in einem solchen Ausmaß gelingen, weil alle Wege bereits von unten, von der Basis her gebahnt waren. Ich nenne nur die theologischen Aufbrüche der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die Bemühungen um die Erneuerung der Liturgie, die Bibelbewegung, die ökumenische Bewegung, die Jugendbewegung und vieles andere mehr. Diese Entwicklungen spielten sich vor allem in Frankreich, Belgien, Holland und im deutschen Sprachraum ab. Hier war gleichsam das Experimentierfeld, in dem das Neue konzipiert und erprobt wurde, und das geschah bei Gott nicht mit Unterstützung, sondern weithin gegen den Widerstand vor allem der römischen Autoritäten. Die große Leistung des Konzils bestand darin, dass es das in diesem umfassenden Prozess Erarbeitete aufgenommen und mit seiner, also der höchsten kirchlichen Autorität sanktioniert hat. Wer diese Entwicklungen kannte, für den brachte das Konzil nichts wesentlich Neues. Das eigentlich Neue bestand darin, dass das alles nun offizielle Lehre und Praxis der Kirche wurde und dass dem, was bereits lebendig war und sich bewährt hatte, der Weg in die Breite der Kirche geöffnet wurde.

Es wäre also die schlimmste Reaktion auf den gegenwärtigen Kurs der Kirchenspitze, in Resignation zu verfallen. Das würde nur den Gegnern der konziliaren Erneuerung in die Hände arbeiten. Hoffnung und Tatkraft ist vielmehr angesagt. Nicht die Hände in den Schoß legen, nicht bloß klagen und jammern – soviel Anlass es auch dafür gibt. Es gilt vielmehr, alles zu tun, damit die Initiativen des Konzils nicht versanden, sondern das Leben in der Kirche prägen.

Um das Ganze in der Formulierung des Untertitels meines Referats zusammenzufassen: In Rom das Ende vom neuen Lied. An der Basis aber ist immer ein neuer Anfang möglich. Hier stehen die Wege zu einer Weiterentwicklung und einer Erneuerung der Kirche im Sinn des Zweiten Vatikanischen Konzils offen, wenn man nur den Mut zu entschlossenem Handeln hat. Hier lebt die Kirche und hier wird die Zukunft gestaltet.

Wolfgang Seibel

Vortrag in Würzburg am 08.11.2008 Bundesversammlung der KirchenVolksBewegung.


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